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[ April 2021 ]
Die Klägerin fordert nun von Facebook, dass die Plattform alle weiteren auf der Plattform geteilten und hochgeladenen identischen oder sinngleichen Memes sucht, prüft und löscht. Ausgenommen sollen nur diejenigen Beiträge sein, bei denen das Falschzitat erkennbar als solches gekennzeichnet ist.
Dazu Renate Künast (Bündnis 90/die Grünen), MdB:
"Falschzitate sind ein gefährliches Werkzeug des organisierten Rechtsextremismus, um gezielt gesellschaftlich und politisch engagierte Menschen zu diskreditieren und zu verhetzen. So orchestrieren sie Hass, ganz ohne sich selbst die Hände schmutzig zu machen. Ich habe mehrfach erlebt, dass sich Falschzitate nicht wieder einfangen lassen auch wenn sie in Faktenchecks widerlegt werden oder bereits durch Gerichte als Verleumdung qualifiziert wurden. Ich möchte für alle Betroffenen erreichen, dass das Vorgehen gegen Falschzitate nicht zu ihrer energiefressenden Lebensaufgabe wird."
Grundlage für die Klage ist das Glawischnig-Piesczek vs. Facebook Urteil (Oktober 2019), dass die österreichische Politikerin Eva Glawischnig vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengte. Hier entschied das Gericht, dass auch die Entfernung wortgleicher und sinngleicher Postings von der Social-Media-Plattform verlangt werden kann. Bisher hat es dazu aber in Deutschland kein Urteil gegeben, so dass Rechtssicherheit für die Betroffenen in Bezug auf den Umfang der Löschpflicht fehlt.
Unterstützt wird sie dabei von der Betroffenenberatung "HateAid" im Rahmen der neuen Initiative "Landecker Digital Justice Movement". Dazu Rechtsanwalt Matthias Pilz, aus der Kanzlei Jun Rechtsanwälte, welche Frau Künast vor Gericht vertritt:
"Wirksamen Schutz für Betroffene gibt es nur, wenn Facebook alle gemeldeten rechtswidrigen Inhalte sucht und vollständig löscht. Nur Facebook hat den Schlüssel dazu."
Die gemeinnützige Organisation HateAid gGmbH wurde 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin. HateAid bietet Unterstützung für Betroffene von digitaler Gewalt an.
© Foto: Olaf Kosinsky