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Ein Gastbeitrag von Carmen Martínez-Valdés
(Fachgruppenleitung Migration, Frauen, Psychosoziale Beratung, LSBT* / Der Paritätische NRW)
Erschienen im Magazin "Forum" 2/2022 des Paritätischen Nordrhein-Westfalen
Die Maßnahmen zur Aufnahme und gesellschaftlichen Integration für ukrainische Geflüchtete sind wichtig und richtig!
Dieser Maßstab muss für alle Geflüchteten in NRW gelten. Die soziale Benachteiligung und strukturelle Ausgrenzung aufgrund der Herkunft muss aufhören!
Nordrhein-Westfalen zählte Ende Mai über 150 000 kommunal registrierte und fast 8 000 in Landesunterkünften untergebrachte ukrainische Geflüchtete. In Deutschland angekommen, haben sie die Möglichkeit eine bis März 2024 befristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Diese eröffnet nicht nur eine mittelfristige Perspektive in Deutschland, sondern gewährleistet auch den Zugang zu Beschäftigung, zu Integrations- und Sprachkursen sowie den Erhalt einer gebührenfreien und elektronischen Aufenthaltskarte. Leistungen die anderen Geflüchteten, die einen Asylantrag in Deutschland stellen, langjährig verwehrt werden.
Ungleichbehandlung wird immer größer
Diese rechtliche und soziale Ungleichbehandlung ist in der Flüchtlingsberatung täglich zu spüren und aus menschenrechtlicher Perspektive nicht vertretbar. Bei der Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in NRW wird die Ungleichbehandllung deutlich: Das Ministerium für Schule und Bildung hat sehr schnell ein Konzept erstellt, welches der Situation der Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine Sorge trägt. Ein begrüßenswerter Schritt. Der Paritätische NRW fordert seit Jahrzehnten unkomplizierte und bedarfsgerechte Hilfen sowie frühe Angebote der Integration. Doch: Kinder und Jugendliche, die in Landesunterkünften für Asylsuchende leben, erhalten diese umfassenden Bildungschancen nicht.
Drittstaatsangehörige ohne Perspektive
Aus der Ukraine geflüchteten Drittstaatsangehörigen wird grundsätzlich kein über August 2022 hinausgehendes Aufenthaltsrecht gewährt. Dies betrifft insbesondere afrikanische Studierende aus der Ukraine, die ihre wichtigen Dokumente größtenteils bei ukrainischen Behörden hinterlassen mussten oder auf dem Fluchtweg verloren haben.
Diese Menschen müssen im Anschluss einen Asylantrag stellen oder die Voraussetzungen für andere aufenthaltsrechtliche Zwecke erfüllen. Letzteres ist jedoch in der Kürze der Zeit kaum möglich. Langfristig besteht
die Gefahr, dass die Menschen dauerhaft in prekäre Lebenslagen geraten.
Studium ist möglich – je nach Herkunft
Darüber hinaus: Während ukrainische Schüler*innen ohne abgeschlossenen Sekundarschulabschluss einen Zugang zum Studium erhalten, gilt das für afrikanische Studierende aus der Ukraine nicht. Selbst langjährig in Deutschland lebende Geflüchtete – zum Beispiel aus Syrien, Afghanistan oder Irak – erhalten diese Möglichkeit erst nach langwierigen Anerkennungsverfahren.
Link zum Magazin "Forum" 2/2022:
https://www.paritaet-nrw.org/service/publikationen
© Foto: Netavisen_Sameksistens_dk auf Pixabay